Datenschutzerklärung nach §16 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)

über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl

 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung im Sinne des § 4 Abs. 9 KDG ist die

Katholische Kirchengemeinde

St. Mariä Himmelfahrt Alstätte und Ottenstein
Kirchstraße 5
48683 Ahaus-Alstätte

Telefon: +4925618961610

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

vertreten durch den leitenden Pfarrer Pfarrer Stefan Juergens.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten Herrn Rainer Timmerhinrich über folgende Wege:

Datenschutzbeauftragter des Bistums Münster

Rainer Timmerhinrich

Domplatz 27

48143 Münster

Tel.: 0251 495-17055

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Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zweck der Verarbeitung ist die Durchführung der Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl – entweder als Urnenwahl, Allgemeine Online-Wahl oder als Hybrid-Wahl, d.h. als Allgemeine Online-Wahl mit der Möglichkeit als Wähler/in wahlweise klassisch in Präsenz zu wählen. Es besteht zudem die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Für diese Zwecke werden eine Wahlmanagementsoftware und bei Durchführung einer onlinegestützten Wahl ein Online-Wahlsystem bereitgestellt. In der Wahlmanagement-Software werden die Liste der Wahlberechtigten sowie die wählbaren Kandidierenden geführt und eingepflegt.

Hierzu werden Meldedaten der Wahlberechtigten aus dem kirchlichen Meldewesen (Namen, Adressen, Geburtsdatum) verarbeitet.

Im Online-Wahlsystem können die Wahlberechtigten schließlich ihre Stimme abgeben, die dazu technisch anonymisiert wird. Das Online-Wahlsystem hat auch die Aufgabe, die anonymisierten Stimmen auszuzählen und Nachweise über die korrekte Stimmenabgabe führen zu können.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der genannten Daten ist § 6 Abs. 1 lit. d Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (rechtliche Verpflichtung) in Verbindung mit

  • der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster (KV-WO)
  • der Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster (PR-WO)
  • der Wahlordnung für die Allgemeine Onlinewahl für die Pfarreiräte im Bistum Münster und die Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster ( Online-WO).

Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger ihrer personenbezogenen Daten sind

  • Wahlvorstand und Wahlhelfende, die in der Kirchengemeinde mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl betraut sind.
  • Mitarbeiter/-innen des Wahlbüros des Bischöflichen Generalvikariats Münster (BGV Münster), die in ihrer Funktion als Wahlbüro bzw. Wahlleitung aus den Abteilungen
    • Sachgebiet Kirchliches Meldewesen und Strukturdatenmanagement,
    • Fachstelle Steuerungsunterstützung S 100

Zugriff auf die Liste der Wahlberechtigten benötigen.

  • Mitarbeiter/-innen der Abteilung Informationstechnologie des BGV Münster in der administrativen Betreuung der Software und den Datenbanken.
  • Mitarbeiter/-innen der Kirchengemeinde in der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, sofern für diese ein Zugang beantragt wurde.

Mitarbeiter/-innen in der Geschäftsführung S 300/Diözesanrat, dem Sachgebiet Weltliches Recht sowie die Geschäftsführenden in den Kreisdekanaten haben Zugriff ausschließlich auf die Daten der Kandidierenden und der Wahlvorstandsmitglieder zur Unterstützung der Wahlvorstände in den Kirchengemeinden.

Zugriffsberechtigt sind ausschließlich berechtigte nach § 5 KDG verpflichtete Mitarbeiter der o.g. Einheiten des Bischöflichen Generalvikariats Münster und der Kirchengemeinde sowie der Wahlvorstand und die Wahlhelfenden.

Auftragsverarbeiter für den Betrieb der eigentlichen elektronischen Wahlurne, die die technische Anonymisierung der abgegebenen Wahlstimme und die weitere Verarbeitung dieser Daten (z.B. Auszählung und Nachweis der Stimmabgabe) ist die Fa. Electric Paper Informationssysteme GmbH mit Sitz in Lüneburg.

Eine Weiterleitung an andere Stellen findet nicht statt.

Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

Speicherdauer

Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten endet nach dem Wegfall des Verarbeitungszwecks: Die Daten der digitalen Wahlurne werden nach Beendigung der Wahl spätestens nach Ende der Einspruchs- und Beschwerdefristen gelöscht (vgl. § 15 Allgemeine Online-WO i.V.m. §§ 22 f. KV-WO bzw. §§ 29 f. PR-WO). Die übrigen Wahlunterlagen (Stimmzettel, Liste der Wahlberechtigten, Wahlbenachrichtigung, Erklärungen der Kandidatinnen und Kandidaten, Briefwahlunterlagen) werden nach Ablauf der Amtszeit des Kirchenvorstands vernichtet; die Wahlniederschriften sind ins Pfarrarchiv zu übernehmen (vgl. § 26 KV-WO, § 27 Abs. 2 PR-WO).

Betroffenenrechte

Ihnen stehen unter den dort genannten gesetzlichen Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte als betroffene Person zu, die Sie uns gegenüber geltend machen können:

  • Ein Auskunftsrecht über die von ihnen gespeicherten Daten (§ 17 KDG)
  • Das Recht auf Berichtigung von falschen Daten (§ 18 KDG)
  • Das Recht auf Löschung ihrer Daten („Recht auf Vergessenwerden“) (§ 19 KDG)
  • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten (§ 20 KDG)
  • Das Recht auf Benachrichtigung in Bezug auf die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung (§ 21 KDG)
  • Das Recht auf Datenübertragung (§ 22 KDG)
  • Ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (§ 23 KDG)

Zudem besteht gem. § 7 Abs. 2 KV-WO bzw. § 14 Abs. 2 PR-WO für die Wahlberechtigten nach einer entsprechenden ortsüblichen Bekanntmachung spätestens sechs Wochen (Urnenwahl)/elf Wochen (Allgemeine Onlinewahl) vor dem Wahltermin für die Dauer einer Woche das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können Sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten verlangen; Einsprüche können von dem Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Bischöflichen Generalvikariat Münster einlegen, vgl. § 7 Abs. 4 KV-WO bzw. § 14 Abs. 4 PR-WO.

Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsicht

Sie haben ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 48 KDG). Die für die katholischen Einrichtungen im Bistum Münster zuständige Aufsichtsbehörde ist das

Katholisches Datenschutzzentrum – Körperschaft des öffentlichen Rechts

Brackeler Hellweg 144

44309 Dortmund

Telefon: 0231 138985-0

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung und Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten aus den Daten des Meldewesens in den Listen der Wahlberechtigten ist durch

  • die Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster (KV-WO)
  • die Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster (PR-WO)
  • die Wahlordnung für die Allgemeine Onlinewahl für die Pfarreiräte im Bistum Münster und die Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster (Allg. Online-WO)

gesetzlich vorgeschrieben.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Bei der vorliegenden Verarbeitung handelt es sich nicht um eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß § 24 KDG.