Am 07. November 2021 haben die Wahlen zum Kirchenvorstand stattgefunden. Bei dieser Wahl wurde die Hälfte des Kirchenvorstandes für eine 6-jährige Amtszeit neu gewählt.

In den Kirchenvorstand wurden für die nächsten sechs Jahre gewählt: 
Britta Gerwing, Dorothee Grotholt, Peter Schwiep, Bernd Thesing und Alois Voß

Um eine kontinuierliche Arbeit im Kirchenvorstand zu ermöglichen, wird hier jeweils alle drei Jahre die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt.
Folgende 5 Personen sind noch für die kommenden drei Jahre gewählt und bilden zusammen mit den neu gewählten Mitgliedern den Kirchenvorstand:
Jörgen Franke, Georg Garming, Jürgen Redlich, Bernhard Terhalle und Martin Vogelsang

Den Vorsitz des Kirchenvorstandes hat Pfr. Stefan Jürgens.

Ebenfalls im Kirchenvorstand vertreten ist Herr H. Gewering (Leiter der Zentralrendantur Ahaus-Vreden).

Weiterhin nimmt unser Verwaltungsreferent, Herr Marc Klein-Günnewick, an den Sitzungen des Kirchenvorstandes teil.

Frau Melanie Tenhagen (Verbundleitung) erstattet in jeder Sitzung Bericht aus dem Bereich unserer vier Tageseinrichtungen für Kinder.

Die Kirchenvorstandssitzungen beginnen stets mit einem Gebet oder geistlichen Impuls.

Der Kirchenvorstand trifft sich im Jahr zu 5 bis 6 Sitzungen. Hinzu kommen die unterschiedlichen Ausschuss- und Kindergarten-Termine.

 

Aufgabenverteilung im Kirchenvorstand

In der konstituierenden Sitzung am 16. Dezember 2021 wurde Georg Garming zum stellv. Vorsitzenden des Kirchenvorstandes gewählt und die folgende Ausschüsse gebildet: 

Finanzausschuss (vormals Rechnungsprüfungsausschuss)

  • Jörgen Franke
  • Dorothee Grotholt
  • Peter Schwiep

Vertreter im Pfarreirat

  • Georg Garming

Liegenschaften

  • Jörgen Franke
  • Britta Gerwing
  • Peter Schwiep
  • Bernd Thesing
  • Alois Voß

Kindergarten-/ Personalausschuss

  • Georg Garming (Kindergarten St. Georg Ottenstein)
  • Britta Gerwing (Kindergarten St. Marien, Alstätte)
  • Dorothee Grotholt (Kindergarten St. Birgitta, Alstätte)
  • Alois Voß (Kindergarten St. Marien Ottenstein)

Friedhofsangelegenheiten

  • Georg Garming
  • Jürgen Redlich
  • Bernhard Terhalle
  • Martin Vogelsang
  • Alois Voß
  • Matthias Dornbusch (als sachkundiger Bürger)
  • Magnus Sicking (als sachkundiger Bürger)

Koordinierungsausschuss

  • Peter Schwiep
  • Jörgen Franke (als Stellvertreter)

Bauausschuss

  • Georg Garming
  • Jürgen Redlich
  • Bernhard Terhalle
  • Bernd Thesing
  • Martin Vogelsang

Jugendarbeit / Jugendwerk

  • Peter Schwiep
  • Dorothee Grotholt

Herr Franz-Josef Gerwing ist als Dienstgeberbeauftragter für Arbeits- und Gesundheitsschutz bestellt.

Der Dienstgeberbeauftragte ist Ansprechpartner für die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Kirchengemeinde. Er entlastet und unterstützt den Kirchenvorstand bei der Wahrnehmung der Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie anderen rechtlichen Bestimmungen. Unterstützt wird er dabei durch den für das Bistum Münster bestellten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Dienst (zurzeit MEDITÜV und B.A.D.) und die Koordinierungsstelle im Bischöflichen Generalvikariat.

Mit der Durchführung der Haushalte wurden die Verbundleitung, Frau Melanie Tenhagen (für den Haushalt der Kindertageseinrichtungen) und der Verwaltungsreferent, Herr Marc Klein-Günnewick (für die kirchengemeindlichen Haushalt) beauftragt.

 

Auftrag des Kirchenvorstandes:

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.
Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt.

Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.

aus: "Bistumslexikon", Bistum Münster